Martin-Hoffritz-Stiftung

Gefördert werden:

  • Personen durch unmittelbare Hilfen (Einzelfallhilfen)
  • kirchengemeindliche und diakonische Einrichtungen, die ihrerseits solche Personen unterstützen oder betreuen, durch Zuschüsse und Zuwendungen
  • kirchliche Jugendarbeit im Sinne einer nachhaltigen missionarischen Jugendarbeit im Dekanat  

Die Förderung wird in der Regel über eine Einrichtung (Kindergarten, Beratungsstelle, Kirchengemeinde o.ä) personbezogen beantragt und auch ausgegeben. Sie darf andere Leistungsträger nicht ersetzen oder entlasten. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe. Bei Einzelpersonen ist die Bedürftigkeit nach § 53 Abgabenordnung zu prüfen. In akuten Notfällen sind nach Beschluss des Vorstands auch kurzfristige Unterstützungen möglich.

Aufsicht:

Die Stiftungsaufsicht wird vom Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern  über die Landeskirchenstelle ausgeübt.

Anträge:

Nähere Informationen erhalten Sie im Evang. Dekanat Kitzingen, Gustav-Adolf-Platz 6, Kitzingen (1. Vors. Dekanin Kerstin Baderschneider)
 
Spendenkonto

Konto Nr. IBAN: DE08 7905 0000 0047 7697 81, Sparkasse Mainfranken

Impressum:

Martin-Hoffritz-Stiftung

im Evangelisch-Lutherischen Dekanat Kitzingen

Gustav-Adolf-Platz 6

97318 Kitzingen

Tel.  09321 – 8028 

Fax  09321 - 8027

mail: dekanat.kitzingen@elkb.de