Wir sind für Sie da.

Krankenabendmahl, Begleitung Sterbender, Besuche zu Hause sowie in Alten- und Pflegeheimen

Seelsorgebesuche bei einsamen oder isoliert lebenden Gemeindegliedern sollen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen als Priorität gelten. Viele alte Menschen belastet ihre Einsamkeit in der Weihnachtszeit besonders.

Krankenabendmahl bei Beachtung der Schutzmaßnahmen ist möglich.

Bei dem Besuch im Krankenhaus gilt Maskenpflicht und das Gebot, durchgehend den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Bei dem Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen ist für Seelsorger und Seelsorgerinnen zu beachten, dass jeder Bewohner und jede Bewohnerin täglich von höchstens einer Person besucht werden darf, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss. Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen und nach Möglichkeit durchgängig den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.

Ihre Pfarrerin oder ihr Pfarrer ist weiterhin für Sie da, am Besten können Sie telefonisch Kontakt aufnehmen. Im Falle von Urlaub oder Erkrankung weist ein Anrufbeantworter in der Regel auf eine Vertretung hin.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Pfarrämter.

Rund um die Uhr ist für dringende seelsorgerliche Gespräche die Telefonseelsorge aktiv, kostenlos und anonym.
Per Telefon 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123
per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de